Claudia Bayer während einer Sitzung

Einzeleinheit (50 Min):

EUR 110,- (Einzelne)

Bei einer Einzeltherapie werden im Rahmen von Fragestellungen Ihre relevanten Umweltsysteme wie Familie, PartnerIn, FreundInnen, KollegInnen sowie Werte, Gefühle, Glaubenssätze in den Raum geholt. Der Fokus liegt auf Ihrem Anliegen. Ihre Fähigkeiten und Stärken unterstützen bei einem ersten kleinen möglichem Schritt.

Doppeleinheit (90 Min):

EUR 200,- (Einzelne, Paare und Familien)

Als systemische Familientherapeutin arbeite ich gerne mit Paaren, (Patchwork) Familien oder Teilen einer Familie. Wenn es uns gelingt, die einzelnen Wirklichkeiten zu erforschen, können Verständnis und eine veränderte Kommunikation Ihren weiteren Weg erleichtern.

Um die Sichtweisen zu erweitern kann ich Paare auch gemeinsam mit dem erfahrenen Paarcoach Peter Gigler begleiten.

Team- und Einzelsupervision vor Ort auf Anfrage

Photo by Klaus Ranger (www.klausranger.at)

Meine Arbeitsschwerpunkte

  • Älter werden
  • Ängste und Panikattacken
  • Arbeitslosigkeit
  • Berufs/Karriere-Coaching
  • Burnout und Prophylaxe
  • Einsamkeit
  • Depression
  • Krisen in Partnerschaft, Familie oder Schule
  • Psychosomatik
  • Pubertät
  • Schmerzen
  • Selbstwertgefühl
  • Sucht (Alkohol, Drogen, Handy, Computer)
  • Trauer
  • Trauma

Werden Gespräche über Video oder Telefon angeboten?

Ich biete Ihnen gerne auch die Möglichkeit, Termine per Videotelefonie oder Telefon abzuhalten und habe damit bereits umfangreiche und gute Erfahrungen gemacht. Bei persönlichen Terminen in der Praxis achte ich selbstverständlich auf die Einhaltung der nötigen Sicherheitsbestimmungen.

Ist eine Verrechnung mit der Gesundheitskasse möglich?

Ein Teil des Honorars für Einzel- oder Familientherapie kann von der Gesundheitskasse bei Vorliegen einer Diagnose refundiert werden.

ÖGK EUR 31,50, SVS EUR 45,-, BVAEB EUR 42,40

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

So kurz wie möglich, so lange wie Sie es als nötig und hilfreich empfinden. Die Sitzungen sollten kontinuierlich und in möglichst regelmäßigen Abständen stattfinden.

Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Der vereinbarte Termin ist für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, geben Sie bitte spätestens 24 Stunden davor Bescheid. Ich bitte um Verständnis, dass nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine verrechnet werden müssen.

Gibt es eine Verschwiegenheitsklausel?

Ich bin nach dem Psychotherapiegesetz (§ 15 PthG) zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten und bekannt gewordenen Informationen verpflichtet.

Nicht, was wir erleben, sondern wie wir empfinden, was wir erleben, macht unser Schicksal aus.

Marie von Ebner-Eschenbach